Spätestens mit dem BMF- Schreiben vom 23.05.2016 hat das Thema Compliance auch innerhalb des Steuerrechts und hier der Gemeinnützigkeit an Bedeutung gewonnen. Wobei sich Compliance beileibe nicht nur auf die Steuern reduziert. Auch wenn es keine einheitliche und verbindliche Sprachregelung für Compliance gibt, so befasst sich der Arbeitskreis mit den drei Ebenen von Compliance:
- Compliance bedeutet das Einhalten von rechtlichen Pflichten, der für einen Verein relevanten Gesetze, Ordnungen und vereinsinternen und vereinsspezifischen Regelungen.
- Compliance verlangt persönliche Organisations- und Überwachungspflichten von Vereinsmanagement und Aufsichtsgremien, um Rechtsverstöße durch den Verein und die für ihn handelnden Personen zu vermeiden.
- Compliance steht für die Organisation des Vereins, die hilft, Rechtsverstöße zu vermeiden und die Vereinsführung bei Verfehlungen zu enthaften.